Berlin und Brandenburg ziehen als letzte Bundesländer mit der Ausstattungspflicht von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern nach.
Ab 01.01.2017 sind Neubauten verpflichtet, sämtliche Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt nach aktuellem Gesetzentwurf eine Übergangsreglung bis 31.12.2020.
Die Gesetzesänderung wird derzeit von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereitet und ist momentan noch nicht verabschiedet. Zeitgleich soll die Novellierung der Berliner Bauordnung mit der Brandenburgischen Bauordnung abgestimmt werden.
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