Ab 01.01.2017 sind Neubauten verpflichtet, sämtliche Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt nach aktuellem Gesetzentwurf eine Übergangsreglung bis 31.12.2020.

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Berlin und Brandenburg ziehen als letzte Bundesländer mit der Ausstattungspflicht von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern nach.

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