Ab 01.01.2017 sind Neubauten verpflichtet, sämtliche Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt nach aktuellem Gesetzentwurf eine Übergangsreglung bis 31.12.2020.
Berlin und Brandenburg ziehen als letzte Bundesländer mit der Ausstattungspflicht von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern nach.