25Apr 2016
Ab 01.01.2017 sind Neubauten verpflichtet, sämtliche Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt nach aktuellem Gesetzentwurf eine Übergangsreglung bis 31.12.2020.
Ab 01.01.2017 sind Neubauten verpflichtet, sämtliche Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt nach aktuellem Gesetzentwurf eine Übergangsreglung bis 31.12.2020.
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